Steuerwohnsitz Malta mit dem GRP: 15 % auf überwiesenes Einkommen und 15.000 € Minimum

Von Darya Melnik · Aktualisiert am · Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft

Der Grand Harbour in der Abenddämmerung, eine Fähre auf dem Wasser und in der Ferne das befestigte Ufer

Das GRP wird am häufigsten mit dem Daueraufenthalt verwechselt. Es ist kein Recht auf Umzug, sondern ein Steuerregime, auf dem der Aufenthalt aufbaut. Geprüft habe ich die Bedingungen mit der BRIDGES-Seite zum GRP vom 8. Oktober 2026 und den Regeln in S.L. 123.148.

Wie die Steuer funktioniert

  • Nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen: pauschal 15 %.
  • Im Ausland belassenes Einkommen: in diesem Regime nicht besteuert.
  • Im Ausland erzielte Veräußerungsgewinne: laut BRIDGES nicht besteuert, auch wenn überwiesen.
  • Einkommen aus maltesischen Quellen: normaler Tarif bis 35 %.
  • Mindeststeuer: 15.000 € im Jahr, unabhängig vom überwiesenen Betrag.

Wer beantragen kann

Der Hauptantragsteller ist Staatsangehöriger eines Landes außerhalb von EU, EWR und Schweiz, nicht länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Land steuerlich ansässig, spricht Englisch oder Maltesisch und hat eine in der EU gültige Krankenversicherung. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder bis 25, Kinder mit Behinderung und andere voll unterhaltene Angehörige können einbezogen werden. Für sie fällt keine eigene Mindeststeuer an.

Wohnen

Süden Maltas und GozoÜbriges Malta
Mieteab 8.750 € im Jahrab 9.600 € im Jahr
Kaufab 220.000 €ab 275.000 €
Verwaltungsgebühr5.500 €6.000 €

Die Wohnung wird für die gesamte Dauer des Status gehalten und darf nicht untervermietet werden.

Ablauf und Dauer

Der Antrag läuft über einen autorisierten Vertreter. Die Prüfung dauert drei bis vier Monate. Jedes Jahr reichen Sie eine Steuererklärung ein, zahlen die Mindeststeuer und weisen Wohnung und Versicherung nach. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Status gefährdet.

Bunte Luzzu-Fischerboote im Hafen von Marsaxlokk

Die 183-Tage-Falle

BRIDGES beschreibt einen Fall einer jährlichen Prüfung, in dem das 15-%-Regime wegen der Tageszählung infrage stand. Meine Lehre daraus: Belege aufbewahren, wo Sie das Jahr verbracht haben.

Wann es sich nicht lohnt

Da 15.000 € ohnehin fällig sind, lohnt sich das Regime nur, wenn 15 % der geplanten Überweisungen in diese Nähe kommen, also etwa ab 100.000 € im Jahr. Darunter würde ich es nicht empfehlen. Die steuerlichen Folgen hängen von Ihrer Lage und den Regeln anderer Länder ab, eine Steuerberatung ist nötig.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Steuersatz im GRP?

15 % auf nach Malta überwiesenes Auslandseinkommen. Im Ausland belassenes Einkommen wird in diesem Regime nicht besteuert. Einkommen aus Malta unterliegt dem normalen Tarif bis 35 %.

Gibt es eine Mindeststeuer?

Ja, 15.000 € im Jahr, unabhängig vom überwiesenen Betrag.

Wer kann beantragen?

Staatsangehörige außerhalb von EU, EWR und Schweiz, die nicht länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, Englisch oder Maltesisch sprechen und eine in der EU gültige Krankenversicherung haben.

Gibt das GRP eine Aufenthaltserlaubnis?

Es gibt einen Steuerstatus. Auf dieser Grundlage wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt, die jährlich verlängert wird.

Quellen

Geprüft am 31. Oktober 2026. Regeln und Gebühren ändern sich, bestätigen Sie sie daher vor jedem Antrag bei den offiziellen Stellen.